Blogger haben in der Regel keinen Fokus auf rechtliche Anforderungen. Doch spätestens sobald ein Blog auch nur geringfügig mit Einnahmenabsicht betrieben wird, greifen zahlreiche Obliegenheiten, die man besser einhält. Sonst drohen teure Abmahnungen. daher sollte man sich als Blogger gut informieren, worauf zu achten ist. Die 4 häufigsten Abmahnfallen, in die man als Blogger tappen kann sollen Dir dabei helfen.
Dabei geht es nicht nur um Uhrheberrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht.

Die größten Abmahn-Fallen für Blogger
Die größten Abmahn-Fallen für Blogger

Unerlaubte Benutzung fremder Bilder

Bei Blogs/ Weblogs sind es tatsächlich meistens Bilder, die einfach von einer anderen Website genommen werden. Es spielt dabei übrigens meist keine Rolle, ob man das Bild nur von der fremden Seite lädt (“hot linking”) oder ob man eine Kopie auf den eigenen Server lädt.
Man benötigt praktisch so gut wie immer die Einwilligung des Urhebers, also des Fotografen. Selbst bei lizenzfreien Bildern ist dies so. Lizenzfrei täuscht hier. Erst bei gemeinfreien Bildern darf man diese ohne Einwilligung des Urhebers verwenden.

Unzulässige Meinungsäußerungen oder Behauptung falscher Tatsachen

Wenn Du etwas nicht genau weiß, dann muss Du das auch so darstellen. Du darfst nicht eine Vermutung, ein Gefühl oder eine Meinung so darstellen, als wäre es eine feststehende Tatsache. Das ist wichtig, weil andernfalls jeder ungestraft eine Menge Lügen erzählen könnte. Dabei kommt es auf feinste Formulierungen an. Wenn Du etwas schreibt, was in dieser Hinsicht schwierig ist, musst Du Dir überlegen: Kann ich das beweisen, was ich da schreibe? Kannst Du es nicht, musst Du es umformulieren und klar als Deine Meinung darstellen.

Fehlende oder falsche Impressumsangaben

Es geht sehr schnell, dass einem Blogger Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird. Dazu reicht oftmals schon ein Werbelink. Was man tatsächlich darüber einnimmt, spielt dafür erstmal keine Rolle.
Damit greifen automatisch Pflichtangaben – insb. für ein Impressum. Fehlende oder falsche Angaben sind häufig wettbewerbswidrig und können (ziemlich teurer) abgemahnt werden.

Kommentarbenachrichtigungen ohne vorherige belegbare Zustimmung

Viele Blogs haben die Funktion, wodurch man bei weiteren Kommentaren hierzu per E-Mail benachrichtigt wird (‘Abo’). Abonniert jemand einen Kommentar, muss er aber vorab eine Bestätigungs-E-Mmail bekommen und darüber dieses ‘Abo’ bestätigen (“double Opt-in”).
Nur dann darf derjenige weitere Benachrichtigungen per E-Mail erhalten. Andernfalls gelten die E-Mails als Spam. Entsprechend darf diese Einwilligungs-E-Mail auch keine werblichen Elemente haben.

Wie teuer wird eine Abmahnung?

Bei Fotos wird in der Regel die theoretisch fällige Lizenzgebühr herangezogen. Dabei ist es egal, wie unrealistisch das ist. Dass Du diesen Preis niemals bezahlt hättest, spielt also keine Rolle und kann nicht als Argument vor Gericht herhalten.
Hat man beim Foto den Urheber nicht benannt, verdoppelt sich dieser Wert. Hinzu kommen die Kosten für den Anwalt des Fotografen. 600 bis 800 Euro Gesamtkosten der Abmahnung sind hier eher die untere Grenze.
Allerdings tendieren die Gerichte dazu, dies zunehmend realistischer anzusetzen, da es auch viel einfacher geworden ist, brauchbare Fotos zu knipsen.
Die Fotos müssen dabei aber nicht aufwändig und hochkünstlerisch sein. Das Urheberrecht stellt dafür keine hohen Anforderungen.

Denn wenn das Bild so einfach zu machen wäre, hätte man es ja auch selbst machen können, nicht wahr? Hat man aber nicht, weil’s so bequemer war. Dem Fotografen aber entgeht der Lohn für seine Arbeit. Und deshalb bekommt man dann ggf. Post vom Anwalt.

Dass manche ihre Abmahnungen schon gewerbsmäßig automatisieren, steht auf einem anderen Blatt. Das ist nicht rechtens und dagegen könntest Du vorgehen. Die entscheidende Frage aber: Kannst Du einen Richter davon überzeugen, dass Du im Recht bist?

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind in aller Regel schnell vierstellig. Für Blogger so oder so ein teurer ‘Spaß’ – und unnötig.

Was muss ich tun? Kann ich mich wehren?

Lass Dich von einer Abmahnung nicht gleich unterkriegen. Rechtlich ist das eine ‘strafbewehrte Unterlassungserklärung’, was sich schon so anhört, als würde man morgen verhaftet. Bleib ruhig, aber nimm es nicht auf die leichte Schulter.
Du musst Dich innerhalb der Frist darum kümmern.

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Nicht alle Anwaltskosten sind korrekt berechnet. Und nicht jede Unterlassungserklärung sollte sofort unterschrieben werden. In solchen Fragen sollte immer einen Anwalt aufgesucht werden.

Weitere hilfreiche Tipps

Da diese subjektive Liste natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, solltest Du am Thema dran bleiben.

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Comments

  1. Kater

    Ich bin mal sehr gespannt wohin unsere Gesetzeslage noch führen soll. Diese ständigen sehr kostspieligen Abmahnungen, die ja häufig schon für bereits kleine Rechtsverstöße gemacht werden, können ja ganz schnell die Existenzgründern von noch unerfahrenen Neueinsteigern zerstören und diese in die Privatinsolvenz treiben. Es wird allerhöchste Zeit die Gesetzeslage mal so zu ändern, das ein abmahnender Mitbewerber daraus keine eigenen finanziellen Vorteile mehr hat. Nur so kann man dem Abmahnmissbrauch mal wirksam entgegen treten. Meiner Meinung nach sollte es durchaus für jeden zumutbar sein, bei kleinen Vergehen erst mal kostenlos Kontakt aufzunehmen und zu versuchen die Streitigkeiten so zu klären. Man muss ja nicht immer sofort teure Rechtsstreitigkeiten gegen andere Menschen starten.

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